Mit dem Wohltätigkeitslauf TEC wird die Menschenrechts-organisation Target unterstützt. In meinen Augen liegt der Grundstein für ein gesundes Leben in den jungen Jahren. Wächst ein Kind in menschenrechtsverletzter Umgebung auf, wird diese Umgebung zur Gewohnheit.
Target ist eine im Jahr 2000 gegründete Menschenrechts-organisation, die als Hauptaufgabe den Einsatz gegen Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) hat.
Weltweit sind etwa 150 Millionen Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Jährlich kommen geschätzte drei Millionen hinzu. Das sind täglich 8000 neue Opfer. (UNICEF 2005)
Als Weibliche Genitalverstümmelung werden laut Definition der WHO (Weltgesundheitsorganisation) sämtliche Eingriffe bezeichnet, bei denen ein Teil der äußeren weiblichen Geschlechtsteile entfernt wird - oder sogar sämtliche äußeren Geschlechtsteile. Dabei ist es unerheblich, ob dies aus kulturellen (traditionellen), religiösen oder anderen Gründen geschieht.
Die international übliche Bezeichnung für diese Praxis, die - je nach regionaler Sitte - an Säuglingen, Mädchen jeden Alters und (seltener) an bereits erwachsenen Frauen praktiziert wird, ist Female Genital Mutilation, kurz "FGM".
Da die Weibliche Genitalverstümmelung unrichtig mit Heiligen Schriften und religiöser Pflicht begründet wird und die meisten Opfer Musliminnen sind, sieht Target in der Kraft des Islam die größte Chance, den blutigen Brauch zu beenden. Targets „PRO-Islamische Allianz gegen Weibliche Genitalverstümmelung“ (PIA) hat das Ziel, den Brauch in allen Ländern als unvereinbar mit dem Koran und der Ethik des Islam, als Diskriminierung des Islam, zur Gottesanmaßung und zur Sünde zu erklären.
Die WHO unterscheidet vier Arten von FGM:
Typ I:
Entfernen der Klitorisvorhaut, wobei auch ein Teil der Klitoris oder die gesamte Klitoris mit entfernt werden können.
Typ II:
Entfernen der Klitoris, wobei auch ein Teil der kleinen (inneren) Schamlippen oder sogar die gesamten kleinen Schamlippen entfernt werden können.
Typ III:
Entfernen eines Teils bzw. sämtlicher äußerer Genitalien sowie das Vernähen oder ein anderweitiges Verschließen der Scheidenöffnung - die so genannte Infibulation.
Typ IV:
Hierunter sind all die Manipulationen aufgeführt, die nicht unter die Typen I bis III fallen - auch solche, die hier nicht aufgeführt sind. Hierzu zählen unter anderem: Das Einritzen, Durchbohren oder Dehnen der Klitoris und/oder der Schamlippen; Ausbrennen der Klitoris und des umliegenden Gewebes; das Abschaben von Gewebe um die Scheidenöffnung herum oder Einschnitte in die Vagina (Scheide); das Einbringen von ätzenden Substanzen oder Kräutern in die Scheide, entweder um Blutungen herbeizuführen oder um die Scheide zu verengen.